Der Fachbereich Barrierefreies Bauen ist der jüngste Spross der KEMPEN KRAUSE INGENIEURE. Er bietet – aufbauend auf fundiertem Wissen – fachkompetente Beratungsleistung sowie einen ganzheitlichen Ansatz bei der Einbindung und Umsetzung des Barrierefreien Bauens.
BARRIEREFREIES BAUEN
Das Thema Inklusion greift entscheidend in die Gestaltung der gebauten Umwelt ein und fordert von Planern und Architekten eine intensive Auseinandersetzung mit dem Barrierefreien Bauen. Dieser Forderung begegnen wir mit Leidenschaft...mehr ⟫
BARRIEREFREI-KONZEPT
Der Fachbereich hat ein Planungsinstrument entwickelt, mit dessen Hilfe nicht nur die Barrierefreiheit besser in den Planungsprozess integriert, sondern auch schlüssig im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden kann...mehr ⟫
SCHNITTSTELLE BRANDSCHUTZ
Eine besonders wichtige Schnittstelle für die Barrierefreiheit stellt diejenige zum Brandschutz dar. Schließlich gilt: Ebenso wichtig wie das Hineinkommen in ein Gebäude ist auch das Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall. Dazu arbeiten beide Fachbereiche zusammen...mehr ⟫
VERBANDSARBEIT
Um das Barrierefreie Bauen in seiner Selbstverständlichkeit für den Planungsprozess zu stärken, engagieren wir uns ehrenamtlich im VDI und bündeln unser Know-How und Fachwissen mit dem anderer Fachplaner in einem kompetenten Netzwerk...mehr ⟫
VERÖFFENTLICHUNGEN
Zum Thema Barrierefreiheit haben wir mehrere Fachartikel und Beiträge in Publikationen veröffentlicht. Im Sommer 2019 ist zudem das Fachbuch „Barrierefrei-Konzept“ erschienen, in dem wir das hilfreiche Planungsinstrument im Detail erläutern...mehr ⟫
Ihr Ansprechpartner für die Barrierefreiheit:
Dr.-Ing. Hans-Jürgen Krause
Das Thema Inklusion greift entscheidend in die Gestaltung der gebauten Umwelt ein und fordert von Planern und Architekten eine intensive Auseinandersetzung mit dem barrierefreien Bauen. Dieser Forderung begegnen wir mit Leidenschaft, denn „barrierefrei“ bedeutet nicht nur rollstuhlgerecht oder schwellenlos, sondern bezieht neben den Menschen mit motorischen Einschränkungen auch solche mit sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen ein. Für Architekten, Planer und Bauherren entsteht hieraus die Notwendigkeit sich mit einem vielschichtigen und ohne vertiefte Kenntnis nur schwer fassbaren Thema auseinanderzusetzen. Für diese komplexe Aufgabe bieten wir:
Fachliche Qualifikationen:
2 DIN-Geprüfte Fachplanerinnen Barrierefreies Bauen
1 Sachverständige für Barrierefreies Bauen
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Die KEMPEN KRAUSE INGENIEURE haben sich mit der Schnittstellenthematik auseinandergesetzt und ein Instrument entwickelt, wie sich die interdisziplinär erarbeiteten Lösungen schlüssig und nachweisbar dokumentieren lassen.
Mit dem Barrierefrei-Konzept wird nicht nur für Planer und Bauherren Transparenz bei der Planung und den Kosten geschaffen. Es dient darüber hinaus als Bauvorlage im Genehmigungsverfahren und erleichtert somit die Prüfung durch die Baubehörde.
Das Barrierefrei-Konzept ist eine zielorientierte, ganzheitliche Gesamtbetrachtung des barrierefreien Bauens mit objektspezifischem Bezug. Die Hauptfunktion liegt darin, die beabsichtigte Umsetzung der Barrierefreiheit schlüssig zu erläutern und nachzuweisen, dass bei der Planung alle relevanten Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt wurden. Zu diesem Zweck werden alle baurechtlichen Anforderungen ermittelt, die sich in Abhängigkeit von der Gebäudeart und –nutzung an die Barrierefreiheit ergeben; sie werden im Konzept als Grundlage für die Nachweisführung zusammengestellt. Hierbei sind nicht nur die Landesbauordnungen einschließlich der Technischen Baubestimmungen relevant, sondern auch die Sonderbauverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie die Gesamtheit der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Allen voran ist hier die DIN 18040 zu nennen, zudem die Verweisnormen sowie weitere Richtlinien, wie die des VDI, bilden maßgebliche Planungsgrundlagen. Damit das Konzept als prüffähiger Nachweis der Barrierefreiheit herangezogen werden kann, ist darüber hinaus der Bezug zu den objektkonkreten Schutzzielen wichtig. Alternative Lösungen oder Kompensationsmaßnahmen werden im Konzept als Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik formuliert. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist für die Prüfung durch die Baubehörden wichtig, dass die Gleichwertigkeit der alternativen Lösung sowie die Eignung zur Schutzzielerfüllung geprüft werden können. Das Barrierefrei-Konzept leistet hier einen entscheidenden Beitrag, indem es die Möglichkeit bietet, den Tatbestand der Abweichung zu erläutern und plausibel zu begründen, wie die Schutzziele im Einzelnen erfüllt werden.
Der schriftliche Erläuterungsbericht wird durch die sog. Barrierefrei-Pläne ergänzt. Sämtliche im Bericht beschriebenen barrierefreien Lösungen werden mit Hilfe von gesonderten Plangrafiken und Symbolen visualisiert und somit auf einen Blick erfassbar dargestellt. Die Barrierefrei-Pläne sind wesentlicher Bestandteil des Barrierefrei-Konzeptes und für die ganzheitliche Betrachtung der Barrierefreiheit unerlässlich.
Die Barrierefreiheit beeinflusst nicht nur in entscheidendem Maße die Architektur eines Gebäudes, sondern greift auch in andere Fachdisziplinen ein, z.B. in die Freianlagenplanung, die Elektro-, Sanitär- und Beleuchtungsplanung sowie die Raumakustik. Eine besonders wichtige Schnittstelle besteht zur Brandschutzplanung. In den Landesbauverordnungen herrscht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Defizit im Hinblick auf die Rettung von Menschen mit Behinderungen, denn die Berücksichtigung der besonderen Belange dieser Nutzergruppe ist gesetzlich nicht geregelt. Für Menschen mit Behinderungen sind die allgemein außerordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Status quo
Der Brandschutz unterscheidet bei dem Begriff „Rettung“ grundsätzlich zwischen Selbstrettung und Fremdrettung. Im Vordergrund steht die Selbstrettung und damit verbunden das Ziel, möglichst viele Personen zum selbstständigen Verlassen des Gebäudes zu befähigen. Erst wenn die Fähigkeit zur Selbstrettung ausfällt, greifen die Abläufe der Fremdrettung. Selbstrettung ist per Definition die Fähigkeit, sich aus eigener Kraft aus dem Bereich, in dem Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen, in Sicherheit zu bringen – konkret gesprochen: ins Freie zu retten.
Das Recht auf Selbstrettung gilt gleichermaßen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten; es unterscheidet nicht zwischen Jung und Alt, mobil und mobilitätseingeschränkt. Dementsprechend muss als Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstrettung auf Rettungswegen eine lückenlose Mobilitätskette gewährleistet werden.
An dieser Stelle wird deutlich, dass das barrierefreie Bauen häufig noch keine ganzheitliche Betrachtung findet. Der Hauptaspekt der Barrierefreiheit liegt hierbei in der Auffindbarkeit, der Zugänglichkeit und der Nutzbarkeit eines Gebäudes.
Die technische Umsetzung sieht beispielsweise Aufzüge zur barrierefreien Überwindung in der Vertikalen vor oder die Ausstattung von Türen mit besonderer Türtechnik, wie Freilufttürschließern, Feststellanlagen oder Automatikantriebe. Genau diese Technik versagt bei einem Brandereignis ihren barrierefreien Dienst. Das bedeutet, dass in diesem Moment auch die Barrierefreiheit an ihre Grenzen stößt. Ein ebenso wichtiger Aspekt, wie das Hineinkommen in ein Gebäude, ist demzufolge auch das Verlassen des Gebäudes im Gefahrenfall.
Die baulichen Rettungswege verlaufen aus Stockwerken, die nicht zu ebener Erde liegen, über die notwenigen Treppen. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, wie Rollstuhlfahrer oder Rollatornutzer, stellen diese ein unüberwindbares Hindernis dar. Ein Blick in die Bauordnungen bestätigt, dass keine Forderung nach einem barrierefreien baulichen Rettungsweg besteht. In der logischen Konsequenz müssen für die Nutzergruppe, für die im Brandfall die Mobilitätskette abreißt, alternative Rettungskonzepte entwickelt werden.
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Publikationen
VDI-Statusreport: Barrierefreiheit im Wohnungsbau
VDI-Statusreport: Brandschutz und Barrierefreiheit
VDI-Agenda: Barrierefreie Lebensräume
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Fachbuch „Barrierefrei-Konzept“
Im August 2019 ist das Fachbuch „Barrierefrei-Konzept – Praxis-Leitfaden zum Nachweis der Barrierefreiheit im Neubau und Bestand“ erschienen, das von Dipl.-Ing. (FH) Stephanie Dietel in Zusammenarbeit mit Prof. Dipl.-Ing. Thomas Kempen und Dr.-Ing. Hans-Jürgen Krause geschrieben wurde.
Das Fachbuch behandelt erstmals Inhalte und Anforderungen an Konzepte und Nachweise der Barrierefreiheit im Neubau und Bestand. Es erleichtert den Einstieg in das komplexe Thema und liefert das nötige Fachwissen, um genehmigungs- und konsensfähige Konzepte erstellen zu können und die Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits in den Bauvorlagen eindeutig zu kennzeichnen. Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen unterstützen beim Erstellen schlüssiger Barrierefrei-Konzepte und sorgen für eine sichere, genehmigungsfähige Planung. Mehrkosten, Nachbesserungen und Streitigkeiten lassen sich so zuverlässig vermeiden. Außerdem ist der Leitfaden behilflich bei der Abstimmung mit allen Beteiligten: vom Bauherren und Auftraggeber über Architekten und Fachplaner sowie Genehmigungsbehörden und ggf. „baufremden“ Behindertenbeauftragten und Interessenvertretern bis hin zu den Bauausführenden.
Die zahlreichen Beispiel-Konzepte zu verschiedenen Gebäudetypen und Nutzungsarten liefern wichtige Orientierungshilfen und veranschaulichen das komplexe Zusammenspiel der einzelnen Anforderungen und Maßnahmen. Übersichtliche Kataloge nach DIN 18040 und ASR runden das Werk ab und bündeln die Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen, öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie Arbeitsstätten.
Atlas „barrierefrei bauen“
Der Atlas „barrierefrei bauen“ beinhaltet ein umfangreiches Fachwissen zum Thema Barrierefreies Bauen. Er enthält neben aktuellen gesetzlichen Vorgaben Planungshilfen und Lösungsvorschläge mit Beispielen aus der Praxis. An zwei Kapiteln haben sich die KEMPEN KRAUSE INGENIEURE als Autoren beteiligt.
Barrierefrei-Konzept für öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten
Wie unter Barrierefrei-Konzept beschrieben, ist das Barrierefrei-Konzept ein wichtiger Bestandteil, um die Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit nachweisbar und prüfbar zu machen.
Das Kapitel erläutert ausführlich und verständlich die Funktion, den Aufbau und die Vorgehensweise für die Erstellung eines solchen Barrierefrei-Konzeptes. Zudem stellt es mit zahlreichen Abbildungen und Tabellen wertvolle Hilfestellungen zur Verfügung. Im weiteren Verlauf wird auf die Barrierefrei-Pläne eingegangen, die eine unerlässliche Ergänzung zum Barrierefrei-Konzept bilden. Funktionen und Inhalte werden beschrieben. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Symbole und Plangrafiken, die zur Darstellung der barrierefreien Aspekte dienen. Eine Auflistung dieser verschafft dem Leser einen Einblick, was bei der barrierefreien Gestaltung eines Gebäudes berücksichtigt werden muss. Am Beispiel des LVR-Horion-Hauses in Köln wird gezeigt, wie das Barrierefrei-Konzept in der Praxis angewandt wird. Mit Plänen und Fotos geschmückt entwickelt sich das Thema Barrierefrei-Konzept so zu einem anschaulichen und verständlichen.
Grundlagen zu Orientierungs- und Leitsystemen
Damit Orientierungs- und Leitsysteme von allen Menschen genutzt werden können, ist eine barrierefreie Gestaltung dieser unabdinglich. Sie dürfen nicht nur visuell lesbar sein, sondern müssen mindestens nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, besser noch nach dem Drei-Sinne-Prinzip ausgebildet sein.
Dieses Kapitel des Atlasses beschäftigt sich mit der sinnvollen Ausprägung solcher Systeme. Es informiert darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich Menschen mit Behinderung selbstständig und sicher durch das Gebäude bewegen können. Außerdem geht es auf die Grundrissgestaltung des Gebäudes ein, das mit einer klugen und sinnvollen Raumanordnung zu einer wichtigen Basis für alle Orientierungs- und Leitsysteme wird. Ziel ist es geworden, eine gemeinsame Wegeführung für Menschen mit und ohne Einschränkung zu erreichen. Dies fordert eine intelligente Einbindung des Leitsystems in das Raumbild, und besonders eine durchdachte Auslegung der Evakuierungs- und Rettungswege. Mithilfe von Abbildungen und Fotos zeigt das Kapitel mögliche Lösungen auf und hilft so bei der Planung und Gestaltung von Orientierungs- und Leitsystemen.
Projektwettbewerb der IK-Bau 2014 „Barrierefreiheit innovativ nachweisen“
Fachauszeichnung der IK-Bau NRW 2014 & Publikumspreis der IK-Bau NRW 2014 für die Entwicklung eines innovativen Barrierefrei-Konzepts.
Die Bedeutung des barrierefreien Bauens hat in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Bei den Bauvorhaben müssen die Lebens- und Wohnbereiche derart gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne Probleme zugänglich und nutzbar sind. Um die Planung und Gestaltung solcher Gebäude zu erleichtern, haben die KEMPEN KRAUSE INGENIEURE ein Konzept entwickelt, das die Barrierefreiheit für ein Gebäude schlüssig nachweist und umsetzbar darstellt. Da das Projekt auf besondere Weise die Leistungen von Ingenieuren vorführt, erhielt es von der Ingenieurkammer-Bau NRW einen Fachpreis.
Die Ingenieurkammer zeichnete das Vorhaben im Bereich "Innovationen in der Barrierefreiheit" aus. Das Projekt zeigt nach Ansicht einer Fachjury vorbildlich, wie spezielle Herausforderungen mit ingenieurtechnischer Cleverness und Kreativität gelöst werden können. Das Vorhaben ist eines von ca. 70, mit denen sich Ingenieure anlässlich eines Projekt-Wettbewerbs zum 20-jährigen Bestehen der IK-Bau NRW im Jahr 2014 präsentieren.
Fachliteratur „Leistungen für das Barrierefreie Bauen – Vorschlag zu Leistungsbild und Honorierung"
Die Leistungen für das barrierefreie Bauen sind in den Leistungsbildern der HOAI nicht enthalten. Diese Veröffentlichung beschäftigt sich erstmals mit der Beschreibung dieses Leistungsbildes und liefert einen Vorschlag zur Honorarermittlung.
Seit einigen Jahren rücken die Anforderungen an die Barrierefreiheit mehr und mehr in den Fokus, sodass sich es die KEMPEN KRAUSE INGENIEURE zur Aufgabe gemacht haben, ein Leistungsbild im Fachbereich Barrierefreiheit zu entwickeln. Die Autoren führen in die Grundlagen des Honorars ein und bewerten die Grundleistungen zunächst im v.H.-Satz der Honorare. Anschließend werden den jeweiligen Leistungsphasen die entsprechenden Grund- sowie Besonderen Leistungen zugeordnet. Das Schriftstückt führt sowohl die Formel zur Honorarermittlung auf, die von der Honorierung der Brandschützer abgeleitet wurde, als auch eine Honorartabelle mit Honoraren abhängig von den Gebäuden- und Geländeflächen. Mögliche Nebenkosten können ebenso berücksichtigt werden. Eine abschließende Beispielrechnung hilft beim Verständnis.