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Bautechnische Prüfung im Genehmigungsverfahren: Sicherstellung von Standsicherheit und Qualität

Im Zuge des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens wird insbesondere auch die Standsicherheit einer Baumaßnahme geprüft. Je nach Art und Größe des Bauvorhabens muss nach Landesbauordnung (LBO) die bautechnische Prüfung hierbei durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit (saSV) erfolgen. Mögliche Fehler in den statischen Unterlagen und in der Bauausführung können hierdurch rechtzeitig erkannt, Gegenmaßnahmen ergriffen und resultierende Bauschäden somit verhindert werden. Die bautechnische Prüfung – nach dem Vier-Augen-Prinzip – dient der Gefahrenabwehr für die Menschen und garantiert Sicherheit, Qualität und Wertbeständigkeit des Bauwerkes.

Ihre Ansprechpartner im Bereich bautechnische Prüfung

Bei KEMPEN KRAUSE INGENIEURE stehen Ihnen unsere erfahrenen Prüfingenieure Dr.-Ing. Hans-Jürgen Krause und Dr.-Ing. Ralf Hartmann-Linden zur Seite. Mit ihrer umfassenden, fachtechnischen Expertise und langjährigen Erfahrung garantieren sie höchste Standards in der Prüfung und Beratung Ihrer Bauprojekte.

  • Prüfingenieur (VPI)
  • Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit
  • Prüfingenieur (VPI)
  • Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit

Mehr als die statische Berechnung der Standsicherheit

Zur Optimierung des Ablaufes kann die bautechnische Prüfung auch digital durchgeführt werden.

Bei der digitalen und somit papierlosen Prüfung werden die statischen Berechnungen und die Ausführungspläne vom Ersteller digital als PDF-Datei per E-Mail zur Prüfung eingereicht.

Die Prüfung erfolgt auf drucksensitiven Monitoren, auf denen eventuelle Prüfeintragungen mithilfe eines speziellen Stifts direkt in das Dokument – analog zu den bisherigen händischen Eintragungen – vorgenommen werden. Nach erfolgter Prüfung werden die Unterlagen digital gestempelt und unterschrieben und anschließend per Mail an den Ersteller zurückgesendet.

Durch den Entfall der Papierausfertigungen in mehrfacher Ausfertigung sowie deren Versand per Post ergibt sich somit eine Kosten- und Zeitersparnis.

Leistungen

Im Rahmen der bautechnischen Prüfung werden vom saSV der Standsicherheitsnachweis, der Nachweis des statisch-konstruktiven Brandschutzes und die zugehörigen Ausführungspläne geprüft. Weiterhin werden stichprobenhafte Baukontrollen durch den saSV durchgeführt, mit denen die ordnungsgemäße Ausführung entsprechend der geprüften Unterlagen überprüft wird.

Der Umfang der bautechnischen Prüfung umfasst im Einzelnen:

  • die Prüfung des Standsicherheitsnachweises
  • die Prüfung des statisch-konstruktiven Brandschutzes
  • die Prüfung von Ausführungsplänen (z.B. Schal- und Bewehrungspläne, Stahlbau-Ausführungspläne im Stahl-, Holz- und (Halb-)Fertigteilbau)
  • die Prüfung von Baubehelfen (z.B. Baugrubenverbau)
  • die Durchführung von stichprobenhaften Baukontrollen

Über die primäre Aufgabe der bautechnischen Prüfung (Sicherstellung der Standsicherheit), hinausgehend gehören zu unserem Prüfverständnis ebenso qualitätssichernde Maßnahmen dazu, wie zum Beispiel die fachtechnischen Auseinandersetzung mit Fragen zur Gebrauchstauglichkeit, zur Wirtschaftlichkeit, zur Nachhaltigkeit und zur konstruktiven Durchbildung der Konstruktion zur Vermeidung von Bauschäden und Folgekosten.

Gerne stehen wir unseren Bauherren beratend zur Seite.